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VGH Hessen, 25.11.2023 - 2 B 1662/23 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hessen
§ 14 Abs 1 HVersFG, Art 5 GG
Verbot einer Versammlung zum Palästinakonflikt - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Kurzfassungen/Presse
- hessen.de (Pressemitteilung)
Kundgebung Krieg beenden, Waffenstillstand in Palästina/Israel kann stattfinden
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 24.11.2023 - 5 L 3760/23
- VGH Hessen, 25.11.2023 - 2 B 1662/23
Papierfundstellen
- NVwZ 2024, 355
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04
Verletzung von Art 8 Abs 1 GG durch beschränkende Verfügungen iSv § 15 Abs 1 …
Auszug aus VGH Hessen, 25.11.2023 - 2 B 1662/23
Die öffentliche Sicherheit ist gefährdet, wenn eine konkrete Sachlage vorliegt, die nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge den Eintritt eines Schadens mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarten lässt und daher bei ungehindertem Geschehensablauf zu einem Schaden für die der Versammlungsfreiheit entgegenstehenden Rechtsgüter führt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04 -, juris Rn. 20;… Dürig-Friedl/Enders, Versammlungsrecht, 2. Auflage 2022, § 15 Rn. 53). - BVerfG, 30.08.2020 - 1 BvQ 94/20
Eilantrag gegen das Verbot einer Dauermahnwache in Berlin abgelehnt
Auszug aus VGH Hessen, 25.11.2023 - 2 B 1662/23
Denn Beschränkungen sind im Lichte der grundlegenden Bedeutung von Art. 8 Abs. 1 GG auszulegen (BVerfG, Beschluss vom 30.08.2020 - 1 BvQ 94/20 -, juris Rn. 14). - BVerfG, 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04
Auflage der polizeilichen Durchsuchung sämtlicher Teilnehmer einer Versammlung …
Auszug aus VGH Hessen, 25.11.2023 - 2 B 1662/23
Für die Gefahrenprognose können Ereignisse im Zusammenhang mit früheren Versammlungen als Indizien herangezogen werden, soweit sie bezüglich des Mottos, des Ortes, des Datums sowie des Teilnehmer- und Organisatorenkreises Ähnlichkeiten zu der geplanten Versammlung aufweisen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04 -, juris Rn. 17;… zum Ganzen: Baudewin, Öffentliche Ordnung und Versammlungsrecht, 4. Aufl. 2023, Rn. 290 ff.). - VGH Hessen, 17.06.2020 - 2 E 1289/20
Streitwert in versammlungsrechtlichen Verwaltungsstreitverfahren
Auszug aus VGH Hessen, 25.11.2023 - 2 B 1662/23
Eine weitere Reduzierung des Streitwerts in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes findet im Hinblick auf die Vorwegnahme der Hauptsache nicht statt (§ 52 Abs. 1 GKG, Nr. 1.5 Satz 2 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013; vgl. Beschluss des Senats vom 17. Juni 2020 - 2 E 1289/20 -, juris). - VGH Hessen, 09.11.2023 - 2 B 1578/23
Versammlungsverbot Erinnerung an die Reichspogromnacht
Auszug aus VGH Hessen, 25.11.2023 - 2 B 1662/23
Denn die letzte Versammlung vom 9. November 2023, an der Frau X... beteiligt war, konnte nach der Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 9.11.2023 - 2 B 1578/23) aufgelöst werden, ohne dass es zu Widerständen kam.
- VGH Hessen, 02.12.2023 - 2 B 1715/23
Versammlungsrechtliche Auflagen, Verbot der Parolen From the river to the sea und …
Insoweit hat die Antragsgegnerin nachvollziehbar ausgeführt, dass am Wochenende zuvor, am 25. November 2023, eine Versammlung, deren Verbot der erkennende Senat mit Beschluss vom gleichen Tag aufgehoben hat (Az.: 2 B 1662/23), unter ähnlichem Titel "Krieg beenden - Waffenstillstand in Palästina/Israel" in Frankfurt am Main stattfand, bei der laut dem Polizeibericht gegen Beschränkungen verstoßen wurde. - VG Frankfurt/Main, 22.12.2023 - 5 L 4164/23
Verbot einer Versammlung zum Thema "Stoppt den Genozid in Gaza! Schluss mit der …
Nachdem der Hessische Verwaltungsgerichtshof die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen das damalige Verbot wiederherstellte (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 25. November 2023 - 2 B 1662/23 -, juris), verlief diese Versammlung ebenfalls im Gesamtbild friedlich und die Polizei konnte in wenigen Einzelfällen gegen Störer vorgehen, ohne dass ich die Befürchtung der Antragsgegnerin bewahrheitete.